Mittwoch, 2. März 2016

Gerade gelesen: EU-Datenschutz Grundverordnung ab Ende 2017

DS-GVO ab Ende 2017



Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist nun eine beschlossene Sache und soll die EU für das digitale Zeitalter zu rüsten.
Zwei Eckpfeiler in in der GVO sind zum einen, das „Recht auf Vergessenwerden“ und die Einführung scharfer Strafen für Unternehmen, die gegen die Datenschutzregeln verstoßen.
Geldstrafen für Unternehmen die gegen die Regelungen verstoßen können bis zu 4 % des Jahresumsatzes betragen.
Meldepflicht für Unternehmen bei Datenlecks in der Zeit von 72 Stunden. 


Mehr dazu gibt es hier:

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